Do’s und Dont’s im Scheidungsprozess in Österreich

Do’s und Dont’s im Scheidungsprozess in Österreich

Vor Ehe-Aus unbedingt das gratis E-Book der Kanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz lesen

Wien (pts007/01.02.2022/08:55) – Wenn zwei Menschen entschieden haben, es geht nicht mehr, dann ist eine Scheidung meist unausweichlich. Was bei einer einvernehmlichen Scheidung und bei wenig Vermögen rasch und unkompliziert verlaufen kann, ist in anderen Fällen ein erbitterter Streit über Besitzverhältnisse, Zahlungen und die Kinder. In der Emotion wird vieles nicht gründlich bedacht, weil man sich nur noch trennen will. Genau dann werden dramatische Fehler gemacht, die auch noch viele Jahre nach der Scheidung Bestand und Einfluss auf das weitere Leben der ehemaligen Ehepartner, aber auch der Kinder haben. Die Scheidungsanwälte Mardetschläger & Schulz in Wien haben daher ein kleines E-Book veröffentlicht, das die Do’s und Dont’s bei Scheidungen in Österreich aufzeigt. “Aufgrund jahrelanger Erfahrung haben wir die 10 Todsünden bei Ehescheidungen in Österreich aufgelistet, die Ehepaare immer wieder vor und bei einem Scheidungsverfahren begehen. Als Scheidungsanwälte sind wir auf den maximalen Nutzen unserer Klienten fokussiert und beraten daher immer aus dessen Blickwinkel, denn Scheidung ist nie eine rein formale Angelegenheit”, so Scheidungsanwalt Mag. August Schulz. Unter www.scheidungsanwalt-wien.at kann man sich das kostenlose E-Book downloaden.

E-Book von Kanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz: Die 10 Todsünden bei Scheidungen in Österreich

Worum handelt es sich nun bei diesen sogenannten Todsünden? Was muss man tunlichst vermeiden, wenn die eigene Scheidung nicht in einen Krieg ausarten soll und man selbst nicht leer ausgehen möchte?

Todsünde 1: Einer der Partner will sich nicht scheiden lassen – das muss der andere doch akzeptieren?

Zur Ehe gehören immer zwei, zur Scheidung auch. Was aber, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich geschieht und ein Partner am Bund festhalten will, sei es aus finanziellen oder emotionalen Gründen? Es ist ein Irrglaube, anzunehmen, dass beide Partner bezüglich der Scheidung d’accord gehen müssen. Fakt ist, wenn das Bündnis für einen Teil des Paares nicht mehr tragbar ist, kann die Scheidung jederzeit beantragt werden, auch wenn der andere das nicht akzeptieren möchte. Erfahrene Rechtsanwälte zeigen ihren Klienten dann, wie eine Trennung schnellstmöglich erfolgen kann.

Todsünde 2: Männer können sich ruhig Zeit lassen zum Anwalt zu gehen

Wenn die Ehe in die Brüche geht, tendieren viele Männer dazu, erst einmal in Lethargie zu fallen, abzuwarten und der Scheidung ihren Lauf zu lassen, ohne sich kompetente Hilfe zu holen. Ein oftmals finanziell tödlicher Fehler und eine extrem schlechte Taktik, bedenkt man, wie viel Geld auf dem Spiel steht. Egal, ob durch Aufteilung des Vermögens oder durch Unterhaltszahlungen. Scheidungsanwälte wissen, wie etwa durch Scheidungsfolgenvereinbarungen langfristige Zahlungsforderungen vermieden und das eigene Vermögen vor dem Zugriff des Partners geschützt werden können.

Todsünde 3: Frauen erdulden zu lange ein schweres Schicksal in der Ehe

Leider ist es immer noch so, dass die Frau in ihrer Funktion als Mutter und Haushaltsführerin finanziell vom Mann abhängiger ist als umgekehrt. Eine Scheidung hat also folglich auch schwerwiegendere Konsequenzen für die finanzielle Situation der Ehefrau. Frauen lassen sich daher viel zu lange eine schlechte Behandlung, Vernachlässigung und Untreue des Ehemanns gefallen, bevor sie eine Scheidung in Betracht ziehen. Schon ein erstes unverbindliches Gespräch mit einem Scheidungsanwalt zeigt meist die Möglichkeiten auf, wie sich Frauen emanzipieren und aus der Abhängigkeitsfalle heraustreten können.

Todsünde 4: Um das Grundbuch kämpfen – wozu?

Wer glaubt, das Grundbuch schützt vor Aufteilung nach einer Scheidung, der irrt. Denn alle Dinge, die während der Ehe erworben wurden, werden in jedem Fall geteilt werden. Auch Immobilien und Grund und Boden. Wenn eine Scheidung ansteht, muss der sogenannte “Zugewinn” geteilt werden.

Todsünde 5: Kredite und gespartes Vermögen – kein Problem

Wer bereits vor der Ehe gut situiert war, wiegt sich oft in Sicherheit, dass dieses Vermögen von der Eheschließung unangetastet bleibt. Gerade wenn im Verlauf der Zeit aber “Zugewinn” auf den Konten zu vermerken war, hat der ehemalige Partner nach der Scheidung einen Anspruch darauf. Gleiches gilt bei Krediten, die während der Ehe aufgenommen wurden. Auch hier entscheidet letzten Endes das Gericht über die Aufteilung. Gut beraten ist, wer einen guten Scheidungsanwalt an seiner Seite hat.

Todsünde 6: Brutal um die Obsorge kämpfen

Um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder sollte keinesfalls “mit allen Mitteln” gestritten werden, da es hier vor allem um das Wohl des Kindes geht. In der Regel ist das Gericht bemüht, das geteilte Sorgerecht aufrecht zu erhalten, damit die Kinder nach wie vor den Kontakt zu beiden Elternteilen haben können. Auch hier zahlt es sich aus, rechtzeitig einen erfahrenen Scheidungsanwalt zu konsultieren, der das Wohl der Kinder im Blick behält.

Todsünde 7: Wer untreu ist, darf ruhig unvorsichtig sein

Im Scheidungskrieg geht es nicht selten darum, dem Gericht zu beweisen, dass man selbst keine Schuld am Scheitern der Beziehung trägt. Wer seine Integrität durch Untreue verletzt, macht sich vor Gericht schuldig, die Beziehung nachhaltig geschädigt zu haben und verliert dadurch viele Ansprüche. Untreue sollte sich also nach Möglichkeit nicht nachweisen lassen. Wird der Seitensprung aber publik, wird schuldhaft geschieden. Vorsicht und Diskretion beim Seitensprung sind also unabdingbar.

Todsünde 8: Unbedingt geizig sein, wenn es um die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Scheidung geht

Scheidungsanwalt ist nicht gleich Scheidungsanwalt. Zwar hat jeder Anwalt das Anliegen seines Klienten im Blick, aber auch hier zählen am Ende die langjährige Erfahrung und Expertise.

Todsünde 9: Sparbücher und Ersparnisse ehrlicherweise nicht verschweigen

“Ehrlich währt am längsten” heißt es zwar, aber für eine Scheidung gilt das nicht unbedingt. Wer Konten und Sparbücher hat, von denen der Ehepartner nichts weiß, hat den Vorteil, dass dieser keinen Anspruch darauf erheben kann. Liegen die Fakten jedoch klar auf dem Tisch, können bis zu ein Jahr nach der Scheidung Anträge gestellt werden, die dann vor dem zuständigen Gericht landen. Sind dann keine kompetenten Anwälte im Spiel, kann das teuer werden. Auf der anderen Seite ist es sehr vorteilhaft, wenn man sich selbst eine komplette Übersicht über sämtliche Konten des Ex-Partners verschaffen kann.

Todsünde 10: Keinen Ehevertrag schließen

Wer sich innigst verliebt das Ja-Wort gibt, hat zumeist Hemmungen, sich durch einen Ehevertrag für den Fall einer späteren Scheidung abzusichern. Denn – realistisch betrachtet – scheiterten allein 2020 österreichweit 14.870 Ehepaare, was die Prognose einer lebenslang bestehenden Ehe nicht gerade rosig erscheinen lässt. Wer also gleich zu Ehebeginn, unterstützt von kompetenten Anwälten einen gerechten Vertrag aufsetzen lässt, kann sein Liebesglück ohne den Druck, bei einer scheiternden Ehe vor einem finanziellen Scherbenhaufen zu stehen, genießen.

Das gratis E-Book “10 Todsünden bei Scheidungen in Österreich” von Scheidungsanwalt Mag. August Schulz und der Kanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz ist auf der Homepage www.scheidungsanwalt-wien.at zu finden und kann dort heruntergeladen werden.

Scheidungsanwalt Wien
1070 Wien, Westbahnstrasse 35 A
Tel.: 01 523 26 74
E-Mail: mardetschlaeger@speed.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 16 Uhr

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Quelle: pressetext.com

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